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Ausbildung im Strahlenschutz für Nuklearmediziner

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz vom 15. September 1998 (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) und beinhaltet die Vermittlung der Grundkenntnisse in Dosimetrie / Dosisberechnung, Radiochemie, Radiopharmazie (inklusive Generatoren), Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenmesstechnik und den gesetzlichen Grundlagen.

Vertiefte praktische Kenntnisse werden in den Bereichen der Handhabung der Geräte (Messgeräte, Gammakamera und Schilddrüsenmessplatz) und im praktischen Strahlenschutz vermittelt. Die Ausbildung erfolgt auch schwergewichtig in der Herstellung und Qualitätssicherung markierter sowie in der Anwendung gebrauchsfertiger Radiopharmazeutika. Ebenso werden vertiefte Kenntnisse in den Gebieten der Kontaminationsmessung, der Dekontamination, der Freimessung von Arbeitsplätzen, der Personendosismessung, der Inkorporationsmessung und der Abschätzung der effektiven Dosis vermittelt.

Die Ausbildung erfolg im Rahmen des Weiterbildungsprogramms und in Form von drei Modulen. Damit ist mit dem Erhalt des Weiterbildungstitels in Nuklearmedizin der Nachweis der Sachkunde nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d und des Sachverstandes nach Artikel 18, Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung (StSV) für die Anwendung von offenen radioaktiven Strahlenquellen am Menschen  zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Schweiz erbracht.
Quelle: BAG

Weitere Informationen zum Inhalt der Module sowie zur Durchführung und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit.

Inhalt der Module I, II und III
Kursorte und Termine

Auskünfte: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.